Tempo 100 Plakette am Heck des Wohnwagens
Lesedauer: 7 Minuten | aktualisiert am 15. Februar 2024

Hallo und herzlich willkommen bei uns im Blog, wir beschäftigen uns heute mit dem Thema: Tempo-100-Zulassung für Wohnwagen in Deutschland. Wenn Du ein begeisterter Camper bist oder darüber nachdenkst, in die Welt des Campingurlaubs einzutauchen, wirst Du sicherlich schon einmal von dieser Regelung gehört haben.

Aber was genau bedeutet sie und wo wird sie angewendet? In diesem Beitrag werden wir uns mit allem beschäftigen, was Du über die Tempo-100-Zulassung für Wohnwagen wissen musst. Von den Voraussetzungen bis hin zu den technischen Anforderungen an Deinen Wohnwagen und Dein Zugfahrzeug. Also, schnall Dich an, wir legen los!

In unserem Ratgeber erwarten Dich ausführliche Beschreibungen, persönliche Eindrücke sowie Hilfestellungen zu diesen Themen:

Wozu die Tempo-100-Zulassung für Wohnwagen?

Wohnwagengespann unterwegsAuf deutschen Autobahnen und Schnellstraßen gilt grundsätzlich für alle Wohnwagengespanne die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Im Jahr 1998 hat der deutsche Gesetzgeber die zunächst befristete und heute unbefristete Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h schnell mit dem Wohnwagen fahren zu dürfen.

Diese Maßnahme sollte helfen den Fließverkehr zu beschleunigen und den Urlaubern die Möglichkeit geben, LKWs, denen nur 80 km/h erlaubt sind, zu überholen.

Für wen und wo sie gilt

Die Tempo-100-Zulassung für Wohnwagen in dieser Form gilt ausschließlich auf deutschen Autobahnen sowie Schnellstraßen und kann auch nur für Fahrzeuge beantragt werden die in Deutschland gemeldet sind. Wohnwagen die in einem anderen Land als Deutschland gemeldet sind, können diese Zulassung nicht bekommen!

Und wo darf ich damit 100 km/h schnell fahren?

Das ist eigentlich auch schnell klar. Mit einem Wohnwagen mit Tempo-100-Zulassung darfst Du ausschließlich auf deutschen Autobahnen und Schnellstraßen 100 km/h schnell fahren, ohne nur 80 km/h.

Im Ausland musst Du dich an die örtlichen Regelungen halten. Ein Beispiel: In Italien musst Du dich trotz Tempo-100-Zulassung an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h halten. In Frankreich ist es sogar erlaubt mit 130 km/h über die Autobahnen zu brettern.

Claus, Tester & Fahrer
Claus
Immer unter der Voraussetzung, dass Dein Wohnwagen auch dafür gebaut ist und nicht aufgrund einer Baustelle oder sonstiger Umstände geringere Geschwindigkeiten beschildert sind!

technische Voraussetzungen

Um nun die Tempo-100-Zulassung für Deinen Wohnwagen bekommen zu können, müssen Dein Zugfahrzeug und Dein Wohnwagen 5 Voraussetzungen erfüllen. Manche werden nur einmal kontrolliert, andere müssen laufend von Dir geprüft werden. Bevor wir aber mit den technischen Voraussetzungen richtig los legen noch eine wichtige Information vorweg:



Früher wurde die Zulassung nur für das gesamte Gespann, also Zugfahrzeug und Wohnwagen erteilt. Wenn das Auto getauscht wurde, musste wieder eine neue Tempo-100-Zulassung beantragt werden. Das ist heute nicht mehr so! Heute bekommst Du diese Zulassung nur für Deinen Wohnwagen. Wenn Dein Zugfahrzeug entspricht, kannst Du sie auch nutzen, sprich 100 km/h schnell damit fahren. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass Du selbst die Verantwortung trägst und Dein Zugfahrzeug passend zum Wohnwagen wählst.

Und welche fünf Voraussetzungen das sind haben wir hier zusammengefasst. Fangen wir gleich an:

1
Wohnwagen muss für 100 km/h gebaut sein

Zulassungsbescheinigung eines WohnwagensBesitzt Du einen neueren Wohnwagen, dürfte diese Hürde kein sonderliches Hindernis für Dich darstellen. Ob Dein Wohnwagen für 100 km/h geeignet ist, findest Du am einfachsten unter dem Punkt T der Zulassungsbescheinigung Deines Wohnwagens. In unserem Fall ist der Wohnwagen sogar bis zu einer Geschwindigkeit von 130 km/h gebaut und zugelassen.

Ist er gerade nicht angemeldet, wirf einen Blick in die Herstellerbescheinigung die Du beim Kauf Deines Wohnwagens bekommen hast. Dieser Wert wird auch nur einmal von der Zulassungsstelle kontrolliert und stellt keinen weiteren, laufenden Aufwand für Dich da.

2
Reifen am Wohnwagen

DOT Markierung am Wohnwagen-ReifenBei den Reifen sieht es schon etwas anders aus. Diese müssen von Dir regelmäßig auf das Alter kontrolliert werden und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Das genaue Reifenalter kannst Du an der sogenannten DOT-Nummer erkennen. Die Abkürzung steht übrigens für „Department of Transportation“ und damit ist das amerikanische Verkehrsministerium gemeint, dass sich 1980 dafür einsetzte, dass auf allen Reifen das Herstellungsdatum angegeben sein muss.

Die ersten beiden Zahlen der vierstelligen Nummer bedeuten die Kalenderwoche und die letzten beiden Zahlen das Jahr des Produktionszeitpunkts der Reifen. In unserem Beispiel wurde der Reifen in der Kalender Woche 11 im Jahr 2017 produziert. Also in der Woche zwischen dem 13. und 19. März 2017. Das genaue Datum kannst Du damit mühelos umrechnen.

So kennst Du das genaue Alter Deiner Reifen. Sind sie älter als 6 Jahre, müssen sie gewechselt werden. Oder Du kannst nur mehr 80 km/h schnell damit fahren.

Geschwindigkeitsklasse am Wohnwagen-ReifenAußerdem müssen die Reifen die Du an Deinem Wohnwagen verwendest, der Geschwindigkeitsklasse L (120 km/h) oder höher angehören. Den Hinweis zur Geschwindigkeitsklasse findest Du auch auf Deinem Reifen, direkt nach der Angabe zur Dimension. Im Bild mit dem roten Kreis markiert. Dieser Reifen entspricht der Klasse N, dass bedeutet Du darfst maximal 140 km/h schnell damit fahren, also gut genug.

Diese, für uns Camper wesentlichen Geschwindigkeitsklassen gibt es:

Klasse F G J K L M N P
km/h 80 90 100 110 120 130 140 150

Alle anderen Geschwindigkeitsklassen sind in diesem Zusammenhang eher unwichtig, aber vielleicht doch interessant zu wissen.

3
Stützlast ermitteln & ausnutzen

So wirkt die Stützlast des WohnwagensDie Stützlast ist das Gewicht das bei angehängtem Wohnwagen auf der Anhängekupplung Deines Zugfahrzeugs lastet. Die maximale Stützlast Deines Zugfahrzeugs als auch Deines Wohnwagens findest Du in der jeweiligen Zulassungsbescheinigung unter dem Punk A12. Steht bei beiden Fahrzeugen derselbe Wert, muss dieser eingehalten bzw. erreicht werden. Sind die beiden Werte unterschiedlich, gilt der geringere.

Ein kleines Beispiel: Unser NISSAN Qashqai hat eine Stützlast von 100 kg, ebenso unser Wohnwagen. Wir müssen uns also an 100 kg Stützlast orientieren. Unser früheres Zugfahrzeug, ein KIA ceed war nur mit einer Stützlast von 70 kg zugelassen. Die Kombination aus diesem Auto und unserem Wohnwagen führt zu einer maximalen Stützlast von 70 kg. Der geringere Wert der beiden Fahrzeuge zählt!


Wie kann ich die Wohnwagen-Stützlast beeinflussen?


Ganz einfach, durch die Zuladung! Verstaust Du die schweren Gegenstände ganz weit vorne im Wohnwagen, drückt der Wohnwagen mit mehr Gewicht auf die Anhängekupplung des Autos als wie, wenn Du die schweren Gegenstände weiter hinten in den Wohnwagen packst. So kannst Du beeinflussen wie hoch die tatsächliche Stützlast ist die auf das Auto wirkt. Egal ob Tempo-100-Zulassung oder nicht, es ist immer ratsam die maximal mögliche Stützlast zu erreichen und diese auch jedes Mal vor Fahrtantritt festzustellen.

Worauf Du beim Beladen des Wohnwagens achten musst, wie Du die tatsächliche Stützlast messen und den idealen Wert erreichen kannst, findest Du in unserem dazu passenden Ratgeber.

4
Richtiges Zugfahrzeug

Zugfahrzeug und WohnwagenDie Tempo-100-Zulassung kann nur dann genutzt werden, wenn das Höchstzulässige Gesamtgewicht Deines Zugfahrzeugs die 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Mit einem schwereren Auto sind maximal 80 km/h auf den deutschen Autobahnen und Schnellstraßen erlaubt! Das festzustellen hilft wieder ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Deines Autos.

Unter dem Punkt F2 findest Du das höchstzulässige Gesamtgewicht in kg. Außerdem muss dein Zugfahrzeug mit ABS ausgestattet sein. Das führt uns auch schon zum letzten Punkt:

5
Gewichtverhältnis zwischen Wohnwagen und Auto

Grundsätzlich gilt, dass das Leergewicht des Zugfahrzeugs größer oder gleich dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens sein muss. Auch diese beiden Werte findest Du in der Zulassungsbescheinigung Deiner beiden Fahrzeuge. Im Zulassungsschein des Wohnwagens unter F2 entnimmst Du das höchstzulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens und unter Punkt G der Autozulassung das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

In unserem Fall hat der NISSAN Qashqai ein Leergewicht von 1594 kg und der Wohnwagen das höchst zulässige Gesamtgewicht von 1470 kg. Das leere Auto ist schwerer als der gepackte Wohnwagen, alles passt!

Alles ganz einfach bisher, jetzt wird es aber etwas kompliziert. Und zwar wird aufgrund von fehlenden technischen Ausstattungen das Gewicht des Zugfahrzeugs mit der nachfolgenden Formel „niedriger“ gerechnet.

 Leergewicht (Zugfahrzeug) x Faktor ≥ höchst zulässiges Gesamtgewicht (Wohnwagen) 

Zusätzlich zu den Gewichten der beiden Fahrzeuge musst Du den richten Faktor für Dich in diese Formel einsetzen und kontrollieren ob das Auto schwerer als der Wohnwagen bleibt. Wähle Deine Konfiguration und rechne mit dem richtigen Wert für den Faktor:

  • 0,3 als Faktor für Wohnwagen mit und ohne Bremse aber ohne hydraulische Stoßdämpfer
  • Faktor von 0,8 für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
  • 1,0 als Faktor für Wohnwagen mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und Anti Schlingerkupplung
  • Faktor 1,0 bei Wohnwagen mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem am Wohnwagen
  • 1,0 als Faktor für Wohnwagen mit Bremse, hydraulischen Stoßdämpfern und einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb im Zugfahrzeug
Nehmen wir an, Dein Wohnwagen hat eine Bremse und hydraulische Stoßdämpfer aber KEINE Anti Schlingerkupplung oder sonstige Stabilitätssysteme. Dein Auto auch nicht. Das Leergewicht Deines Autos x 0,8 gerechnet ist immer noch höher oder gleich dem höchstzulässigen Gesamtgewicht Deines Wohnwagens. Dann darfst Du die Tempo-100-Zulassung trotzdem nutzen! Natürlich müssen alle anderen Voraussetzungen (Reifen, Stützlast, ABS, usw.) auch erfüllt sein.

Für die Einhaltung dieser Gewichtsverhältnisse bist ebenso Du verantwortlich wie z.B. für die Kontrolle des Reifenalters! Deshalb, wenn Du öfter das Zugfahrzeug wechselst, kontrolliere das Verhältnis zwischen Auto und Wohnwagen!

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Tempo-100 Plakette beantragen

Du hast alles geprüft? Du kennst nun die technischen Ausstattungen Deines Zugfahrzeugs sowie des Wohnwagens und das Gewichtverhältnis passt auch zusammen? Dann kann es los gehen! Packe alle notwendigen Unterlagen zusammen und beantrage die Tempo-100-Zulassung für Deinen Wohnwagen bei einer Zulassungsstelle.

Du brauchst das mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Zulassungsschein des Wohnwagens
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2, der Fahrzeugbrief des Wohnwagens
  • Ein Gutachten über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder die Bestätigung des Herstellers

Besitzt Du einen neueren Wohnwagen und sind bereits 100 km/h oder mehr unter dem Punkt T der Wohnwagenzulassung eingetragen, wird in der Regel die „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ genügen. Zudem nimm für die Eintragung und die Tempo-100-Plakette rund 35€ mit.

Die gesiegelte Tempo-100-Plakete musst Du nun nur mehr gut sichtbar am Heck Deines Wohnwagens ankleben. Viele platzieren Sie über dem Wohnwagen-Fenster ganz ob links, ich finde das ist ein ausgezeichneter Platz dafür.

Hat Dein Wohnwagen die Tempo-100-Zulassung?

Würdest Du da wo es erlaubt ist auch schneller als 100km/h schnell mit Deinem Wohnwagen fahren? Hinterlasse Deinen Kommentar, wir sind neugierig darauf! Oder teile diesen Artikel in den sozialen Netzwerken und finde heraus, was deine Freunde darüber denken!

1 Kommentar zu “Schnell erklärt: Tempo-100-Zulassung für Wohnwagen in Deutschland”

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    Claus

    Ob mit 80 oder 100 km/h unterwegs zu sein, macht schon einen merkbaren Unterschied aus. Wir erleben das immer wieder, wenn wir aus Österreich wo 100 km/h erlaubt sind nach Italien fahren. Nach der Grenze sind wir nur mehr mit 80 km/h unterwegs. So den LKWs hinterherfahren, obwohl wir locker überholen könnten, ist schon manchmal etwas mühsam. Eine einheitliche, europaweite Regelung wäre toll, wenn ich mir was wünschen darf. 🙂

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